Übersicht/Tipps & Tricks rundum Deine Party

Versicherungsfragen rund um die Party

13.05.2015Versicherungsfragen rund um die Party

Deine Mottoparty war ein voller Erfolg, doch am nächsten Morgen offenbaren sich Dir die weniger erfreulichen Spuren? Wenn Deine Gäste aus Versehen mit der Bierflasche den Glastisch zerstören oder Du selbst in einer fremden Location ein kleines Feuer verursachst, dann kann es passieren, dass nicht nur guter Rat teuer ist. Wer in diesen und anderen Fällen für den entstandenen Schaden aufkommt, verraten wir Dir hier im fixefete.de-Blog.

Wer es verursacht, muss auch haften

Du kannst es gerecht nennen, denn auf einer Mottoparty ist es wie auch sonst im Leben: Wenn Du den Schaden verursachst, dann musst Du auch dafür geradestehen. Möchtest Du die Schadenssumme nicht aus Deinem eigenen Geldbeutel bezahlen und möglicherweise Deine Existenz gefährden wollen, solltest Du eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Diese steht dann dafür ein, wenn Du zum Beispiel wertvolle Gegenstände Deines Gastgebers kaputtmachst oder die Kleidung anderer Gäste in Mitleidenschaft ziehst. Allerdings: Vor allem mit Blick auf neuere Verträge ist es wichtig, dass Du nicht grob fahrlässig handelst. Dann kann – und wird – die Versicherung nämlich vom Ersetzen des Schadens Abstand nehmen. Lässt Du auf einem Tisch aus Holz also beispielsweise eine brennende Kerze stehen verlässt mit allen anderen Gästen die Wohnung, dann wird die Versicherung für diesen durch Deine Unachtsamkeit entstandenen Schaden nicht aufkommen. Ältere Verträge prüfen hingegen nicht immer, ob Fahrlässigkeit vorliegt.

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Spezialfall Silvesterparty

Eine ganz besondere Party wartet Jahr für Jahr am 31. Dezember auf Dich: Silvester. So grandios die Fete auch werden kann, so viele Gefahren lauern auf Dich und Deine Gäste. Schließlich wird an diesem Abend viel mit Feuer, Raketen, Wunderkerzen und Co. hantiert. Es kann schnell geschehen, dass die Wunderkerze in Deiner Hand eine Jacke oder den Teppich mit einem Loch verziert. Passiert dies in der Wohnung, dann springt die Hausratversicherung ein. In die Versicherung eingeschlossen sind bewegliche Objekte wie die Haushaltsgeräte oder Möbel. Muss die Feuerwehr anrücken und mit Wasser löschen oder findet sogar eine Rakete ihren Weg in die Location, kannst Du ebenfalls beruhigt sein. Bei nicht vorsätzlichen Personenschäden hingegen rückt wieder die private Haftpflichtversicherung in Deinen Fokus. Wird das Opfer sogar Invalide, wird die private Unfallversicherung aktiv. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn die Fassade Schaden nimmt. Generell gilt: Alle Schäden solltest Du so schnell wie möglich melden!

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